Wie schnell sich in der Praxis rechtliche Fragestellungen entwickeln können, verdeutlicht folgender Sachverhalt:

Praktischer Fall – Entstehung der Checkliste für Logistiker

Spediteur und Lagerhalter A arbeitet seit geraumer Zeit für einen Markendiscounter. Die Tätigkeit war bis zu dem wie folgt beschriebenen Fall begrenzt auf Aktionsware. Die Aufträge an den Spediteur beinhalteten bislang nur Abfertigungen von See-Importcontainern aus Fernost Annahme im Container-Terminal , Verbringung auf das Speditionsgelände, Ausladen der Ware und Einlagern bis zur Abholung durch vom Auftraggeber beauftragte Spediteure / Frachtführer ).

Im Laufe der Zeit wurden die Anforderungen an den Spediteur immer komplexer. So begann man, die Aufträge zu erweitern: 1 Charge Aktionsware ( Bollerwagen, die in Kartons verpackt waren ) sollte nach der Entladung aus dem Container auch aus den Transportkartons ausgepackt werden. Anschließend sollte der Spediteur die Räder montieren, die lose im Karton beilagen. Danach erfolgte die Bereitstellung der fertig montierten Bollerwagen an den abholenden Unternehmer.

In diesem Zusammenhang fielen diverse Fragen an:

  • Wer haftet für Schäden, die während der Montage anfallen?
  • Wie hoch ist die Haftung für derartige Schäden?
  • Wer haftet für Schäden, die aufgrund der mangelhaften Montage entstehen?
  • Wie hoch ist die Haftung für derartige Schäden?
  • Für welche Schäden wird überhaupt gehaftet (Sachschäden, Personenschäden, Rückrufkosten, Folgekosten, entgangene Gewinne)???

Da die geforderten Zusatzleistungen unkompliziert zu erbringen waren, machte man sich auf den ersten Blick gar keine Gedanken über eventuelle Konsequenzen der zusätzlich übernommenen Leistungen, kam dann aber doch auf entsprechende Fragen, denn: Was passiert zum Beispiel, wenn ein Familienvater seine Kinder in diesem Bollerwagen transportiert, ein Rad abspringt und die Kinder sich verletzen?

Die Checkliste soll eine Hilfestellung geben, über Aufträge nachzudenken und eventuelle Konsequenzen zu erkennen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei es keine Rolle spielt, ob der Vertrag in schriftlicher Form vorliegt oder als Auftrag in mündlicher Form erteilt wird oder ob ein erstes Verkaufsgespräch zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber statt findet.